11.01.2012

Baugebiet „In den Erlen“:  Offenlage wird wiederholt  - Wieder kann Einspruch erhoben werden


…Wer hat noch nicht…?


Die Einsprüche  Ruppertshainer Bürger zeigten erste Erfolge: Die Stadtverwaltung nahm kleine Änderungen im Bebauungsplan vor, ohne jedoch vom Ziel der Bebauung des Gebietes abzurücken. Daher muss die sogenannte Offenlage wiederholt werden. Im Rathaus, im 2. Stock können Sie wieder die Unterlagen einsehen. Sie können bis 27. Januar direkt dort oder per Post Einspruch erheben. Über die Einsprüche muss die Stadtverordnetenversammlung entscheiden.
Wer gegen dieses Baugebiet ist, sollte die Gelegenheit nutzen. Die politisch Verantwortlichen glauben oder tun so, als glaubten sie, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger von Ruppertshain zu handeln. Doch immer mehr zeigt sich: Die Mehrheit der Ruppertshainer Bevölkerung lehnt das Baugebiet ab.
Legen Sie Einspruch ein, falls Sie es noch nicht getan haben. Senden Sie damit ein klares Signal. Vielleicht denken die politisch verantwortlichen um, wenn sie feststellen, dass sie einem Irrtum unterliegen und gegen die Interessen der Mehrheit der  Bürgerinnen und Bürger handeln.
Am Besten formulieren Sie Ihre Einwendungen selbst.

Sie können aber auch einfach das Musterschreiben ausfüllen und abschicken!

So können sie alle oder ausgesuchte Punkte der Einwendung übernehmen oder Ergänzungen anbringen.

 
 

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